- entreißen
- herunternehmen; das Wasser abgraben (umgangssprachlich); abnehmen; abluchsen (umgangssprachlich); entwenden; fortnehmen; abräumen; abknapsen (umgangssprachlich); abknöpfen (umgangssprachlich); mitnehmen; wegschnappen (umgangssprachlich); aneignen; entziehen; wegnehmen; abzwacken (umgangssprachlich); abjagen (umgangssprachlich)
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ent|rei|ßen [ɛnt'rai̮sn̩], entriss, entrissen <tr.; hat:gewaltsam mit einer heftigen Bewegung wegnehmen:er entriss ihr die Tasche.* * *
ent|rei|ßen 〈V. tr. 195; hat〉 jmdm. jmdn. od. etwas \entreißen mit Gewalt wegnehmen, aus den Händen reißen ● sie entriss ihm das Buch, das Kind; jmdn. dem Tode \entreißen 〈geh.〉 ihn vor dem T. erretten; jmdn. seinen Gedanken \entreißen 〈fig.; geh.〉 unsanft aus seinen Gedanken herausreißen* * *
ent|rei|ßen <st. V.; hat:1. unter Gewaltanwendung [mit einer heftigen Bewegung] wegnehmen, aus den Händen reißen:jmdm. die Handtasche e.;Ü jmdm. den Sieg e.;sie wurde ihm durch den Tod entrissen.2. (geh.)a) aus, vor etw. retten:jmdn. den Flammen e.;b) aus einer bestimmten Verfassung herausreißen, von etw. befreien:jmdn. seinen Träumen e.;jmdn., etw. dem Vergessen e. (die Erinnerung an jmdn., etw. jmdm. wieder ins Gedächtnis rufen).* * *
ent|rei|ßen <st. V.; hat: 1. unter Gewaltanwendung [mit einer heftigen Bewegung] wegnehmen, aus den Händen reißen: jmdm. eine Waffe, die Handtasche e.; Ü jmdm. den Sieg e.; sie wurde ihm durch den Tod entrissen. 2. (geh.) a) aus, vor etw. retten: jmdn. den Flammen, dem Tod, dem Elend e.; b) aus einer bestimmten Verfassung herausreißen, von etw. befreien: jmdn. seinen Träumen e.; jmdn., etw. dem Vergessen e. (die Erinnerung an jmdn., etw. jmdm. wieder ins Gedächtnis rufen).
Universal-Lexikon. 2012.